Werden Sie Teil der 
IBSM-Familie!

Infoabend
xx.xx.2026

Lernen Sie die IBSM persönlich kennen!

Unser Konzept

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind in der IBSM-Familie willkommen zu heißen und Sie auf dem Weg zur Einschulung zu begleiten.

Unser Aufnahmeprozess

Infoabend

Mehrere Termine

im Herbst

Anmeldung

ganzjährig möglich

Unterlagen einreichen

nach Einreichung der Anmeldung

Schnuppertage

Mehrere Termine

im Januar bzw.
individuell
bei unterjähriger

Anmeldung

Rückmeldung &
Platzangebot

Mitte Februar bzw. individuell

bei unterjähriger Anmeldung

Der Aufnahmeprozess für die erste Klasse startet in der Regel frühzeitig. In mehreren Schritten lernen wir Ihr Kind ganzheitlich kennen und prüfen, ob die IBSM der passende Lernort ist.

1. Infoabend

2. Anmeldung

3. Unterlagen einreichen

4. Schnuppertage

5. Rückmeldung & Platzangebot

Anmeldung

ganzjährig möglich

Unterlagen einreichen

nach Einreichung der Anmeldung

Schnuppertage

Mehrere Termine

im Januar bzw.
individuell
bei unterjähriger

Anmeldung

Rückmeldung &
Platzangebot

Mitte Februar bzw. individuell

bei unterjähriger Anmeldung

Ein Einstieg in Klassen 2-4 an der IBSM ist je nach Verfügbarkeit von Plätzen (auch unterjährlich) möglich. Dabei nehmen wir uns Zeit, Ihr Kind kennenzulernen und eine passende Integration in die bestehende Klassengemeinschaft zu ermöglichen.

1. Anmeldung

2. Unterlagen einreichen

3. Probetage

4. Rückmeldung & Platzangebot

IBSM Kosten

Die Schulgebühren der IBSM richten sich nach dem Familieneinkommen – so bleibt eine erstklassige bilinguale Bildung für unterschiedliche Einkommensgruppen zugänglich. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner für einen ersten unverbindlichen Richtwert.

IBSM Beitragsrechner

Berechnung von Schulgeld, Anmeldegebühr und Verpflegungspauschale

IBSM Anmeldeformular

Der erste Schritt in die IBSM-Familie beginnt hier. Füllen Sie den Fragebogen aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Fragebogen und noch nicht um eine verbindliche Anmeldung handelt.

*jährliches Familienbruttoeinkommen (= Summe beider Elternteile) Die IBSM ist gesetzlich dazu verpflichtet den Einkommensnachweis der Eltern anzufordern, da die Höhe der Schulgebühr an diese Gehaltsangabe gekoppelt ist.
Dies ist ein Fragebogen, kein Vertrag und keine Anmeldung.